Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HaiLevel DiveAcademy
Stand: 10. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter der Tauchkurse und sonstigen Leistungen ist die HaiLevel DiveAcademy, Inhaber Moritz Böhnlein, Märkerwaldstraße 109, 64625 Bensheim (nachfolgend „Tauchschule“).
- Diese AGB gelten für Verträge über Tauchkurse, Schnuppertauchen, Spezialkurse, Weiterbildungen, geführte Ausbildungs- und Übungstauchgänge, digitale Lerninhalte, Gutscheine sowie die leihweise Überlassung von Tauchausrüstung.
- Individuelle Vereinbarungen und die Angaben in der jeweiligen Kursbeschreibung oder Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen der buchenden Person gelten nur, wenn die Tauchschule ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Anfrage, Anmeldung und Vertragsschluss
- Darstellungen auf der Website und in sozialen Medien sind noch kein verbindliches Vertragsangebot. Eine erste Anfrage per Website, E-Mail, Direktnachricht, Telefon oder persönlich ist unverbindlich.
- Die Tauchschule übermittelt der interessierten Person ein Kursangebot mit den wesentlichen Leistungen, Terminen oder dem vorgesehenen Leistungszeitraum, dem Gesamtpreis, etwaigen zusätzlichen Kosten und diesen AGB.
- Die interessierte Person gibt anschließend durch die ausgefüllte Kursanmeldung oder eine eindeutige Erklärung in Textform ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung der Tauchschule in Textform zustande.
- Die AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn die buchende Person vor Abgabe ihrer verbindlichen Anmeldung auf sie hingewiesen wurde, sie in zumutbarer Weise einsehen und speichern konnte und ihrer Geltung zugestimmt hat.
- Vertragspartner ist die in der Buchungsbestätigung bezeichnete Person. Bucht eine Person für weitere Teilnehmende, muss sie hierzu bevollmächtigt sein. Die teilnahmebezogenen Pflichten dieser AGB gelten auch für die angemeldeten Teilnehmenden.
3. Leistungsumfang und Ausbildungsstandard
- Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Dort wird insbesondere angegeben, welche Theorieeinheiten, Praxislektionen, Tauchgänge, Lernmaterialien, E-Learning-Zugänge, Prüfungs- und Zertifizierungsleistungen im Preis enthalten sind.
- Die Ausbildung erfolgt nach den für den gebuchten Kurs vereinbarten und zum Ausbildungszeitpunkt geltenden Standards der in der Kursbeschreibung genannten Ausbildungsorganisation, insbesondere der Professional Diving Association (PDA), sowie unter Beachtung der örtlichen Sicherheits- und Gewässerregeln.
- Angaben zur voraussichtlichen Kursdauer stellen keine Erfolgsgarantie dar. Soweit eine teilnehmende Person zum Erreichen der Ausbildungsziele zusätzliche Einheiten benötigt, werden diese nur nach vorheriger Information über die Kosten und einer gesonderten Vereinbarung durchgeführt.
- Eintritts-, Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Untersuchungs-, Ausrüstungs- oder sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn dies im Kursangebot ausdrücklich angegeben ist.
4. Teilnahmevoraussetzungen und gesundheitliche Eignung
- Die teilnehmende Person muss die in der Kursbeschreibung und den jeweiligen Ausbildungsstandards genannten Voraussetzungen erfüllen. Hierzu können insbesondere ein Mindestalter, Schwimmfähigkeit, Vorbrevets, eine bestimmte Anzahl geloggter Tauchgänge sowie theoretische oder praktische Vorkenntnisse gehören.
- Vor der ersten praktischen Einheit sind die verlangten Gesundheits- und Selbstauskunftsunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Ergibt sich daraus die Notwendigkeit einer ärztlichen Beurteilung, ist vor der Teilnahme eine geeignete ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung vorzulegen.
- Wesentliche Änderungen des Gesundheitszustands, eine Schwangerschaft sowie die Einnahme von Medikamenten oder Substanzen, welche die sichere Teilnahme beeinträchtigen können, sind der Tauchschule vor der nächsten praktischen Einheit mitzuteilen. Die Tauchschule darf bei begründeten Zweifeln an der sicheren Teilnahme eine aktuelle ärztliche Freigabe verlangen.
- Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol, Cannabis, illegalen Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten ist ausgeschlossen.
- Kann eine Person eine Einheit aus gesundheitlichen oder sonstigen in ihrer Sphäre liegenden Gründen nicht sicher absolvieren, gelten für die Vergütung die Regelungen über Umbuchung, Rücktritt und Kursunterbrechung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Minderjährige
- Minderjährige können teilnehmen, wenn das für den jeweiligen Kurs geltende Mindestalter erreicht ist und die erforderliche Einwilligung der Sorgeberechtigten in Textform vorliegt.
- Die Tauchschule kann verlangen, dass der Vertrag durch eine sorgeberechtigte Person geschlossen wird und dass diese die erforderlichen Gesundheits-, Haftungs- und Einwilligungsunterlagen mitunterzeichnet.
- Soweit Ausbildungsstandards, Hausordnungen oder örtliche Vorschriften dies vorsehen, ist die Begleitung oder Anwesenheit einer sorgeberechtigten oder ausdrücklich bevollmächtigten volljährigen Person erforderlich.
6. Preise, zusätzliche Kosten und Zahlung
- Maßgeblich ist der in der Buchungsbestätigung genannte Gesamtpreis. Die Tauchschule wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
- Die Kursgebühr wird, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes bestimmt ist, mit Beginn der ersten vereinbarten Kursleistung fällig. Gutscheine sind bei Ausstellung, personalisierte E-Learning-Zugänge vor ihrer Aktivierung zu bezahlen.
- Zahlungen erfolgen nach Maßgabe der Buchungsbestätigung bar oder per Überweisung.
- Kosten, die unmittelbar an Schwimmbäder, Gewässerbetreiber, Tauchbasen, Ausbildungsorganisationen oder andere Dritte zu zahlen sind, werden vor der verbindlichen Anmeldung ausgewiesen. Für Leistungen, die die teilnehmende Person unmittelbar bei einem Dritten bucht, gelten zusätzlich dessen Vertragsbedingungen.
7. Umbuchung durch die teilnehmende Person
- Eine Umbuchung bedarf der Zustimmung der Tauchschule und setzt voraus, dass am gewünschten Ersatztermin ein geeigneter Platz verfügbar ist. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
- Erfolgt der Umbuchungswunsch spätestens sieben Kalendertage vor dem betroffenen Termin, beträgt die Umbuchungsgebühr 25,00 Euro. Bereits entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, wenn sie vor der Buchung transparent ausgewiesen wurden.
- Bei späteren Umbuchungswünschen gelten grundsätzlich die Rücktrittsregelungen nach Ziffer 8. Die Tauchschule kann im Einzelfall eine kulante Umbuchung ermöglichen, insbesondere bei nachgewiesener Erkrankung.
- Eine Umbuchung verschiebt nicht automatisch die Abschlussfrist nach Ziffer 9.
8. Rücktritt und Nichtteilnahme durch die teilnehmende Person
- Die teilnehmende Person kann vor Kursbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung ist zur besseren Nachweisbarkeit in Textform an eine in der Buchungsbestätigung oder im Impressum genannte Kontaktadresse zu richten.
- Maßgeblich für die nachfolgenden Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Tauchschule. Bezugszeitpunkt ist der erste fest vereinbarte Unterrichts- oder Praxistermin. Für noch nicht erbrachte Kursleistungen kann die Tauchschule folgende pauschalierte Entschädigung verlangen:
- bis einschließlich 29 Kalendertage vor Kursbeginn: 25,00 Euro, höchstens jedoch den Preis der noch nicht erbrachten Leistungen,
- 28 bis 15 Kalendertage vor Kursbeginn: 25 % des Preises der noch nicht erbrachten Leistungen,
- 14 bis 8 Kalendertage vor Kursbeginn: 50 % des Preises der noch nicht erbrachten Leistungen,
- ab 7 Kalendertagen bis 48 Stunden vor Kursbeginn: 75 % des Preises der noch nicht erbrachten Leistungen,
- weniger als 48 Stunden vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 % des Preises der noch nicht erbrachten Leistungen.
- Der teilnehmenden Person bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Tauchschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung des Platzes werden angerechnet.
- Bereits vertragsgemäß erbrachte oder auf ausdrücklichen Wunsch aktivierte personalisierte Leistungen, insbesondere individuelle E-Learning-Lizenzen, Lernmaterialien oder bereits durchgeführte Unterrichtseinheiten, sind unabhängig von der Pauschale in ihrem vereinbarten Wert zu vergüten. Eine doppelte Berechnung findet nicht statt. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
- Benennt die teilnehmende Person rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson, die sämtliche Kursvoraussetzungen erfüllt, und kann der Vertrag ohne Mehrkosten übertragen werden, wird anstelle der Stornopauschale nur eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro erhoben. Nicht übertragbare personalisierte Leistungen bleiben davon unberührt.
- Nach Kursbeginn gilt eine Beendigung durch die teilnehmende Person als Rücktritt hinsichtlich der noch offenen Leistungen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Hinsichtlich des übrigen Preises werden ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der frei werdenden Kapazitäten berücksichtigt. Der Nachweis eines fehlenden oder geringeren Schadens bleibt möglich.
- Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Minderungsrechte bleiben unberührt.
9. Kursunterbrechung und Abschluss innerhalb von zwölf Monaten
- Ein begonnener Kurs soll grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten ab der ersten erbrachten Kursleistung abgeschlossen werden.
- Zeichnet sich eine längere Unterbrechung ab, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen möglichst frühzeitig ab. Zeiträume, in denen die Tauchschule keine geeigneten Termine anbieten kann, sowie ausdrücklich vereinbarte Unterbrechungen werden angemessen berücksichtigt.
- Ist der Kurs nach zwölf Monaten aus Gründen, die überwiegend im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person liegen, noch nicht abgeschlossen, kann die Tauchschule eine angemessene letzte Frist von mindestens sechs Wochen zur Vereinbarung und Wahrnehmung der noch erforderlichen Termine setzen.
- Verstreicht diese Nachfrist erfolglos, darf die Tauchschule den Vertrag hinsichtlich der noch offenen Leistungen beenden. Bereits erbrachte Leistungen bleiben zahlungspflichtig; für nicht erbrachte Leistungen werden ersparte Aufwendungen und anderweitig nutzbare Kapazitäten angerechnet. Für eine spätere Fortsetzung ist ein neuer Vertrag erforderlich. Abhängig von Ausbildungsstand, Zeitablauf und geltenden Standards können bereits absolvierte Inhalte ganz oder teilweise erneut erforderlich sein.
10. Änderungen und Absage durch die Tauchschule
- Tauchausbildung ist von sicheren Umwelt- und Rahmenbedingungen abhängig. Die Tauchschule darf Termine, Tauchplätze, Reihenfolge oder gleichwertige Ausbildungsorte ändern, wenn dies aus Sicherheitsgründen, wegen Wetter, Sicht, Strömung, behördlicher Vorgaben, Sperrung oder Schließung einer Anlage, technischer Störungen, Erkrankung der Lehrkraft oder vergleichbarer nicht nur unerheblicher Umstände notwendig ist.
- Die Tauchschule informiert die Betroffenen unverzüglich und bietet einen zumutbaren Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung an. Kann ein Ersatz nicht angeboten oder der betroffenen Person nicht zugemutet werden, werden noch nicht erbrachte und bezahlte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 15.
- Eine vereinbarte Mindestteilnehmerzahl darf nur berücksichtigt werden, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich angegeben wurde. Wird sie nicht erreicht, kann die Tauchschule bis zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt absagen. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet oder auf Wunsch auf einen Ersatztermin angerechnet.
- Muss eine bereits begonnene Einheit aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden, wird sie nach Möglichkeit fortgesetzt oder neu terminiert. Ob sie als erbracht gilt, richtet sich nach dem erreichten Ausbildungsumfang, den Ausbildungsstandards und den Umständen des Abbruchs.
11. Sicherheitsregeln und Ausschluss von der Teilnahme
- Den sicherheitsbezogenen Anweisungen der Tauchlehrkraft und des Personals der jeweiligen Anlage ist Folge zu leisten. Es gelten außerdem Briefings, Haus-, Gewässer- und Naturschutzordnungen.
- Die Tauchschule kann eine Person vorübergehend oder dauerhaft von einer Einheit ausschließen, wenn sie Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, erforderliche Unterlagen fehlen, gesundheitliche oder sicherheitsrelevante Bedenken bestehen, sie Anweisungen missachtet oder sich selbst oder andere konkret gefährdet.
- Vor einem dauerhaften Ausschluss ist grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, soweit die Schwere oder Dringlichkeit des Verstoßes dies zulässt. Die Vergütungsfolgen richten sich nach dem Verantwortungsbereich, den ersparten Aufwendungen und den gesetzlichen Vorschriften.
12. Prüfungen und Zertifizierung
- Eine Zertifizierung setzt voraus, dass sämtliche theoretischen und praktischen Leistungsanforderungen, Tauchgänge, Prüfungen und sonstigen Vorgaben des vereinbarten Ausbildungsstandards erfüllt sind.
- Die bloße Teilnahme oder Zahlung der Kursgebühr begründet keinen Anspruch auf Bestehen oder Zertifizierung. Die Bewertung erfolgt fachlich und sicherheitsorientiert nach dem jeweiligen Ausbildungsstandard.
- Werden die Anforderungen noch nicht erfüllt, informiert die Tauchschule über erforderliche Wiederholungen oder zusätzliche Einheiten. Kostenpflichtige Zusatzleistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht.
13. Leihausrüstung
- Überlassene Leihausrüstung bleibt Eigentum der Tauchschule oder des jeweils bezeichneten Verleihers. Sie darf nur bestimmungsgemäß, nach Einweisung und für den vereinbarten Zeitraum verwendet werden.
- Erkennbare Mängel sind unverzüglich vor der Nutzung, während der Nutzung auftretende Störungen sofort zu melden. Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen sind nicht zulässig.
- Die teilnehmende Person haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihr schuldhaft verursachten Verlust oder schuldhaft verursachte Beschädigungen. Normale, vertragsgemäße Abnutzung ist nicht zu ersetzen.
- Der Schadenersatz ist auf den tatsächlich entstandenen Schaden begrenzt. Bei reparablen Schäden sind grundsätzlich die erforderlichen Reparaturkosten, bei Verlust oder wirtschaftlichem Totalschaden höchstens der unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und Abnutzung bestehende Zeitwert zu ersetzen.
- Die Ausrüstung ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig zurückzugeben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bei verspäteter Rückgabe bleiben unberührt.
14. Eigene Ausrüstung und Anreise
- Verwendet eine teilnehmende Person eigene Ausrüstung, ist sie für deren ordnungsgemäßen, gewarteten und für den geplanten Tauchgang geeigneten Zustand verantwortlich. Die Tauchschule darf die Nutzung offensichtlich ungeeigneter oder unsicherer Ausrüstung ablehnen.
- An- und Abreise zu Schwimmbädern, Tauchbasen und Gewässern sind nicht Bestandteil des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Fahrgemeinschaften zwischen Teilnehmenden erfolgen grundsätzlich privat.
15. Haftung
- Die Tauchschule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Tauchschule.
- Diese Ziffer begründet keine Umkehr der gesetzlichen Beweislast.
16. Gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
- Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht.
- Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Hierüber wird vor Vertragsschluss ausdrücklich informiert.
- Soweit bei einem nicht fest terminierten Vertrag ein Widerrufsrecht besteht, erhält die buchende Person vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular. Diese AGB ersetzen die Widerrufsbelehrung nicht.
- Soll auf ausdrücklichen Wunsch bereits während einer laufenden Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung begonnen oder ein nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalt bereitgestellt werden, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt. Ohne diese Erklärungen erfolgt kein vorzeitiger Beginn, der das Widerrufsrecht beeinträchtigen könnte.
17. Gutscheine
- Gutscheine sind abweichend von Ziffer 6 bei Ausstellung vollständig zu bezahlen. Art, Umfang und Wert ergeben sich aus dem Gutschein und der zugehörigen Buchungsbestätigung.
- Wertgutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden. Kursbezogene Gutscheine berechtigen zur Buchung des bezeichneten Kurses nach Verfügbarkeit und unter Beachtung der bei der Buchung geltenden Teilnahme- und Sicherheitsvoraussetzungen.
- Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist. Gesetzliche Widerrufsrechte bei im Fernabsatz erworbenen Gutscheinen bleiben unberührt.
18. Datenschutz und Bildaufnahmen
- Personenbezogene Daten werden nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und der gesonderten Datenschutzerklärung verarbeitet.
- Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgen nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage. Die Teilnahme an einem Kurs ist nicht von einer Werbeeinwilligung abhängig.
19. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
- Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der Tauchschule wird nicht vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
